Inhaltsverzeichnis
§ 1 Name und Sitz des Vereins
§ 2 Vereinsregister, Mitgliedschaft in Verbänden
§ 3 Zweck des Vereins
§ 4 Mittelverwendung
§ 5 Mitgliedschaft
§ 6 Pflichten der Mitglieder
§ 7 Ausschluss von Mitgliedern
§ 8 Mitgliedsbeiträge
§ 9 Mitgliederversammlung
§ 10 Außerordentliche Mitgliederversammlung
§ 11 Vorstand
§ 12 Vertretung des Vereins und Verantwortlichkeit
§ 13 Geschäftsjahr
§ 14 Kassenprüfung
§ 15 Vermögensregelung bei Auflösung
§ 16 Satzungsänderung
§ 17 Jugendordnung
§ 1 – Name und Sitz des Vereins
Laut Beschluss der Mitgliederversammlung vom heutigen Tage soll unser Verein:
Sportclub Eintracht Heessen 01/45 Handball e. V heißen.
Der Vereinssitz ist Hamm-Heessen.
Die Vereinsfarben sind Gelb und Blau.
§ 2 Vereinsregister, Mitgliedschaft in Verbänden
Der Verein soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts Hamm eingetragen werden. Er widmet sich der Sportart Handball.
Es können Unterabteilungen gebildet werden.
Er ist Mitglied in den für die Sportart Handball zuständigen Fachverband und sonstigen Vereinigungen.
Die Mitglieder im Verein zieht automatisch die Mitgliedschaft in den Vereinen und Verbänden nach sich, denen der Verein als Mitglied angehört. Die Mitglieder unterwerfen sich den Satzungen und Ordnungen dieser Vereine und Verbände.
Auf Beschluss des Vorstandes kann der Verein Start- und Spielgemeinschaften eingehen.
§ 3 Zweck des Vereins
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „ Steuerbegünstigte Zwecke „ der Abgabenordnung.
Der Zweck des Vereins ist die Förderung des Sportes und der sportlichen Jugendhilfe.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Errichtung von Sportanlagen und die Förderung sportlicher Jugendpflege. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§ 4 Mittelverwendung
Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 5 Mitgliedschaft
Der Verein ist politisch, religiös und rassisch neutral. Es kann jeder Bürger Mitglied werden, der sich im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte befindet und die Interessen des Vereins fördert.
Grundlage für die Aufnahme in den Verein ist der vom Vorstand herausgegebene Aufnahmeantrag. Mit dem Aufnahmeantrag ist die Anerkennung der Satzung des Vereins verbunden.
Über Aufnahme und Beginn der Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand.
Ein Austritt kann nur zum Jahresende erfolgen. Die Kündigung muss schriftlich bis zum 30. November eines Jahres dem Vorstand zugegangen sein. Abweichungen sind mit Zustimmung des Vorstandes möglich.
Die An- und Abmeldung von Schülern und Jugendlichen bedarf der schriftlichen Zustimmung eines der Erziehungsberechtigten.
Der Vorstand kann Ehrenmitglieder ernennen.
§ 6 Pflichten der Mitglieder
Sämtliche Mitglieder haben die sich aus der Satzung ergebenden Pflichten, insbesondere aus der Zweckbestimmung des Vereins, zu erfüllen. Sie sind verpflichtet, die sportlichen Bestrebungen und Interessen des Vereins nach Kräften zu unterstützen. Die Mitglieder sind zur Befolgung der von den Vereinsorganen gefassten Beschlüsse und Anordnungen verpflichtet. Das gilt ins besonders auf den Sportanlagen. Die Platz- und Spielordnungen sind einzuhalten.
Sämtliche Mitglieder sind zur Beitragszahlung verpflichtet. Über Ausnahmen ( z.B. Ehrenmitglieder ) entscheidet der Vorstand. Nach Nichtzahlung des Beitrages trotz zweimaliger Mahnung kann die Mitgliedschaft seitens des Vereins fristlos gekündigt werden.
§ 7 Ausschluss von Mitgliedern
Durch Beschluss des Vorstandes kann ein Mitglied aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Ausschlussgründe sind insbesondere:
a) grobe Verstöße gegen Satzung und Interessen des Vereins sowie gegen Beschlüsse und Anordnungen der Vereinsorgane
b) schwere Schädigung des Ansehens des Vereins
c) unehrenhaftes Verhalten innerhalb und außerhalb des Vereins
Vor Beschlussfassung ist dem betreffenden Mitglied Gelegenheit zur Äußerung zu geben.
Der Ausschluss ist dem betreffenden Mitglied durch den Vorstand schriftlich mitzuteilen
§ 8 Mitgliederbeiträge des Vereins
Der Beitrag wird von der jeweiligen Mitgliederversammlung festgesetzt. Dabei sind Mindestbeiträge, wie sie z.B. vom LSB ( Landessportbund ) gefordert werden, nicht zu unterschreiten.
Zahlungsmodalitäten und Aufnahmegebühren werden durch den Vorstand beschlossen.
§ 9 Mitgliederversammlung
In der Regel beruft der Vorstand jedes zweite Jahr eine ordentliche Mitgliederversammlung ein.Die Einladung zur Versammlung muss mit einem Vorlauf von zehn Tagen per Aushang in der Sportstätte, im Vereins- oder Verkehrslokal und/oder auf der Internetseite bzw. Homepage des Vereins erfolgen. Die Einladung soll auch durch Bekanntmachung in der lokalen Presse erfolgen.
Der Vorsitzende des Vereins stellt die Tagesordnung auf. Dazu kann der Vorstand Vorschläge unterbreiten.
Anträge zur Erweiterung der Tagesordnung sind schriftlich zu begründen und spätestens sieben Tage vor der Versammlung beim Vorsitzenden einzureichen.
Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.
Die Versammlung nimmt die Wahlen zum Vorstand vor, nimmt den Geschäftsbericht und den Kassenbericht entgegen und entlastet auf Antrag den alten Vorstand.
§ 10 Außerordentliche Mitgliederversammlung
Der Vorstand kann eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen.
Der Vorstand muss eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen, wenn 35 {8d6e7413136d1380622d4d215f3cd1ed3871846c80cc31d0f874fb1bf425227b} der stimmberechtigten Mitglieder diese in Kenntnis und unter Angabe des Grundes schriftlich fordern.
Die Frist zur Einberufung beträgt 4 Wochen vom Tage der Einreichung des Begehrens an gerechnet.
§ 11 Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem geschäftsführenden Vorstand und dem Jugendwart.
Der geschäftsführende Vorstand besteht aus dem
– Vorsitzenden
– Stellvertretenden Vorsitzenden
– Geschäftsführer
– Schatzmeister
Der Vorstand wird von den Mitgliedern in der Mitgliederversammlung gewählt.
Der Vorstand ist berechtigt, bei Vorliegen von besonderen Aufgaben für die Abwicklung dieser Aufgaben zusätzliche Beisitzer zu berufen, auch Sonderausschüsse zu bilden und Mitarbeiter einzustellen.
Der Jugendwart des Vereins wird in der jeweiligen Jugendversammlung gewählt.
§ 12 Vertretung des Vereins und Verantwortlichkeiten
Vorstand des Vereins im Sinne des § 26 BGB ist der geschäftsführende Vorstand (siehe § 11 dieser Satzung).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch je 2 (zwei) Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes vertreten.
Der geschäftsführende Vorstand ist für Aufgaben zuständig, die Aufgrund ihrer Dringlichkeit einer schnellen Erledigung bedürfen. Er führt die Beschlüsse des Vorstandes aus und erledigt außerdem Aufgaben, deren Behandlung durch den gesamten Vorstand nicht notwendig ist. Der Vorstand ist über die Tätigkeit des geschäftsführenden Vorstandes laufend zu informieren. Bei Dringlichkeitsentscheidungen hat der geschäftsführende Vorstand nachträglich Beschlüsse herbeizuführen.
Der Vorstand ist berechtigt, bei Ausscheiden von Vorstandsmitgliedern bis zur nächsten Neuwahl Ersatzmitglieder zu berufen.
§ 13 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 14 Kassenprüfung
Zur Prüfung der Kasse des Vereins werden in der Mitgliederversammlung 2 (zwei) Kassenprüfer und ein Stellvertreter gewählt. Ihnen obliegt die Kontrolle der Rechnungsführung.
Die Kassenprüfer geben dem Vorstand Kenntnis von dem jeweiligen Ergebnis ihrer Prüfung und erstatten der Mitgliederversammlung Bericht.
§ 15 Vermögensregelung bei Auflösung
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer dazu einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Es ist eine Mehrheit von 75 {8d6e7413136d1380622d4d215f3cd1ed3871846c80cc31d0f874fb1bf425227b} der abgegebenen Stimmen erforderlich.
Im Falle der Auflösung des Vereins oder des Wegfalls seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an den zuständigen Stadtsportbund, der das Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
§ 16 Satzungsänderung
Änderungen der Satzung können in einer Mitgliederversammlung des Vereins erfolgen. Dabei ist eine Zweidrittelmehrheit (2/3) der abgegebenen Stimmen erforderlich.
Redaktionelle Änderungen der Satzung bleiben dem Vorstand überlassen.
§ 17 Jugendordnung
Bestandteil dieser Satzung ist die Jugendordnung des Vereins.
59073 Hamm (Heessen)
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Vereinskodex des SC Eintracht Heessen 01/45 Handball e.V.
Der Schwerpunkt unseres Handelns basiert auf nachhaltiger Vereinsarbeit, mit dem Ziel, dass der SC Eintracht Heessen 01/45 Handball e.V. als Handballverein langfristig überlebensfähig wird und bleibt!
Gesundes Wachstum erfordert sowohl eine kurzfristige Steuerung des Vereinskerngeschäfts als auch die bewusste langfristige Gestaltung weicher Faktoren, zum Beispiel Vereinskultur, soziale und kulturelle Werte und Leitbilder, Strategien zum Bestand und zur Weiterentwicklung und auch ein einheitliches Erscheinungsbild in allen Bereichen. Unser Vereinskodex baut beim Vereinsmanagement auf diese weichen Faktoren auf und wird auf sportlicher Seite durch den Codex „FAIR PLAY – IMMER EIN GEWINN“ ergänzt! Wir als Verein hegen keine Vorbehalte gegenüber Personen bzgl. Alter, Religion, ethnischer oder sozialer Herkunft, Hautfarbe oder sexueller Orientierung, soweit über dies Recht und Gesetzt der Bundesrepublik Deutschland nicht verletzt werden.
DIE VEREINSGRUNDSÄTZE
• Wir handeln so, dass die Identifikation mit SC Eintracht Heessen 01/45 Handball e.V. gefördert wird. • Wir gehen mit unseren externen und internen Partnern so um, dass das Vertrauen gefördert wird.
• Wir handeln und entscheiden so, dass der Erfolg mit angemessenem Aufwand erreicht wird.
• Wir unterstützen und erwarten von jedem Mitglied/Spielerin Verantwortungsbewusstsein und Erfolgsorientierung.
• Wir handeln und entscheiden so, dass sich Mitglieder/Spielerinnen, Fans, Partner und die Öffentlichkeit informieren können und dass unsere Entscheidungen zu verstehen sind.
• Wir berücksichtigen bei konkurrierenden Interessen die Folgen für alle Beteiligten.
• Wir schaffen und pflegen transparente Strukturen (siehe Organigramm).
• Wir handeln und entscheiden so, dass langfristig der materielle und immaterielle Wert des Vereins gewahrt und vermehrt wird.
DIE PERSÖNLICHEN GRUNDSÄTZE
• Ich respektiere meine sportlichen Gegner, die Schiedsrichter und die eigenen Mitglieder/Spielerinnen, Fans, Partner in allen Belangen. Dabei besitzt Fair Play einen hohen Stellenwert.
• Ich übernehme für die Folgen meines Handels die alleinige Verantwortung.
• Ich zwinge niemanden gegen sein „Gewissen“ oder seine Überzeugung zu handeln.
• Ich strebe Konfliktlösungen an, die die Erwartungen, die Bedürfnisse und die Interessen aller Beteiligten optimal erfüllen.
• Ich handle und entscheide so, dass die Erreichung der Vereinsziele unterstützt wird.
• Unser Handeln hat Auswirkung auf die sportliche und wirtschaftliche Zukunft unseres Vereins. Aus dieser Grundüberzeugung heraus agieren wir.
• Als erwachsenes Mitglied unseres Vereins gelte ich in allen Belangen als Vorbild für unsere Jugendlichen.
DIE AUSSENDARSTELLUNG
• Der Auftritt der Mannschaften ist entscheidend für das Image des gesamten Vereins.
• Dieses Image – unser guter Ruf! – entscheidet über Sponsoren, Zuschauer, Sportstätten, Presseberichte und ob Mitglieder oder Spielerinnen neu zum SC Eintracht Heessen 01/45 Handball e.V. kommen.
• Auch das Erscheinungsbild und das Verhalten jedes(r) Einzelnen vor, nach und während eines Spiels/eines Trainings oder bei Veranstaltungen prägen unser Erscheinungsbild und somit unser Image.
• Optimaler Weise bleiben wir auch nach Beendigung der sportlichen Laufbahn dem SC Eintracht Heessen 01/45 Handball e.V. verbunden und fördern mit Unterstützung des Vereins nach Möglichkeit die weitere Entwicklung.
• SC Eintracht Heessen 01/45 Handball e.V. unterstützt ein rauchfreies Trainings- und Spielgelände; das Rauchen innerhalb der Sportstätte ist untersagt. Trainer, Betreuer und Funktionäre, die auf der Sportanlage bei Training oder Spielen sind, sollten nicht rauchen. Sie sollten verantwortungsbewusste Vorbilder darstellen. Sobald als Mannschaft in der Öffentlichkeit aufgetreten sollte nicht mehr geraucht werden.
IM VEREINSLEBEN
• Den Mitgliedern/Spielerinnen, Fans wird die Möglichkeit geboten, Verantwortung zu übernehmen; dies gilt insbesondere für unsere Jugendlichen, die so lernen Aufgaben zu übernehmen und Verantwortung zu tragen.
• Die Kräfte dürfen nicht mit internen Streitereien vergeudet werden; wir setzten auf Zusammenarbeit in allen Belangen und in allen Strukturen.
• Der Einsatz von Gewalt und Ausgrenzung in jeglicher Form wird von uns abgelehnt; das gilt besonders im Umgang untereinander und im Verhalten gegenüber unseren sportlichen Gegnern.
• Bei auftretenden Problemen informieren wir sofort die Beteiligten; das gilt auch für Verhinderungen bei der Trainingsteilnahme.
• Der Verein als Organ, sowie Spieler/-innen und Mitglieder kommen fristgerecht ihren (finanziellen) Verpflichtungen nach.
IM SPIEL
• Trainer, Betreuer, Spielerinnen und Zuschauer verpflichten sich, Schiedsrichter und Gegner respektvoll und fair zu behandeln; das heißt:
• Begrüßung und Verabschiedung von Schiedsrichtern, Kampfgericht und Gegnern durch unsere Trainer und Spielerinnen verstehen sich von selbst.
• Mannschaftsauftritte und Coaching dürfen nicht dazu führen, dass Trainer, Betreuer, Spielerinnen und Zuschauer persönlich verletzt, beleidigt oder in anderer Form diskreditiert werden.
• Unsere Fans unterstützen die eigenen Mannschaften, aber es ist ein striktes Tabu Gegner und Schiedsrichter persönlich zu attackieren, zu beleidigen oder unter Druck zu setzen. Wir als Verein schreiten dagegen ggf. auch mit Ausübung unseres Hausrechts ein.
• Egal was passiert – wir reagieren besonnen und abgeklärt, denn Undiszipliniertheit schadet der eigen Konzentration und führt zu harten Verbandsstrafen
IM TRAINING
Trainer und Betreuer bilden die Spielerinnen fundiert und verantwortungsbewusst aus. Sie sind verpflichtet, sich mit Unterstützung des Vereins, weiterzubilden; das heißt:
• Zur Vermeidung von Verletzungen bereiten wir uns optimal vor; der Verein bietet umfassende sportliche und medizinische Betreuung, die Spielerinnen nehmen regelmäßig am Training teil.
• Sportverletzungen sind sofort zu melden!
• Im Training werden alle gefördert – individuell und im Team – nicht nur die Besten.
• Im Spiel sind wir bestrebt – je nach Stärke des Gegners – durch Auswechslungen und Positionstausch jedem/jeder Spieler/-in die größtmögliche Spielzeit zu ermöglichen
• Wir spielen/trainieren mit Spaß und Freude sowie mit gegenseitiger Rücksichtnahme.
• Wir gehen sorgsam mit Sportgeräten und Sportstätten um.
SPORTLICHER BEREICH UND JUGEND
Im Jugend- und Seniorenbereich stellen wir – soweit finanziell und personell zu leisten – nur ausgebildete Trainer und sorgen für deren Weiterbildung. Speziell im Jugendbereich nehmen wir die individuelle Betreuung im sportlichen und sozialen Bereich der Jugendlichen sehr genau. Um diesen Qualitätsanspruch halten zu können, erwarten wir von allen aktive Sportlern, Jugendlichen und Eltern deren Mitwirkung:
• Respekt: Wer Respekt verlangt, muss ihn auch gegenüber anderen haben.
• Pünktlichkeit: Rechtzeitige Anwesenheit, d.h. auch in der vorgesehen (Sport-) Bekleidung bei Training und Spiel.
• Zuverlässigkeit: Handball hat mit wenigen Ausnahmen Vorrang vor anderen Hobbys. Handball ist ein Teamsport und da braucht es Spieler und Spielerinnen, auf die man sich verlassen kann.
• Erfolgswille: Volle Konzentration und voller Einsatz bei Training und beim Spiel
• Verantwortung: sorgsamer Umgang mit der eigenen Gesundheit, sowie mit Vereinseigentum. Spiel- und Trainingsstätten sind sauber zu verlassen.
• Fairness: Es zählt nicht nur der Sieg – wir geben unser Bestes mit fairen Mitteln!
• Prävention: Aktionen mit strafrechtlichem Hintergrund, Tabakwaren, Alkohol und Drogen werden grundsätzlich abgelehnt; anstehende Probleme versuchen wir gemeinsam und vertraulich zu lösen.
• Integration: Wir machen keine Unterschiede – behandle jeden so, wie Du behandelt werden möchtest! Der/die talentierte Spieler/-in hilft den weniger Talentierten – wir sind ein Team!
Der Vorstand 23. Januar 2018